F.A.Q.
Häufig gestellte Fragen
Ich habe für Sie die wichtigsten Fragen zusammengestellt, die mir in meiner Praxis immer wieder gestellt werden – vielleicht ist Ihre auch dabei.
Wie lange dauert eine Behandlung?
In der Regel ca 40 min. Jede meiner Behandlungen ist jedoch so individuell wie der Mensch selbst – die Behandlungsdauer variiert daher je nach Thema und Bedarf.
Wie viel Wartezeit muss ich an meinem Termin einplanen?
Erfahrungsgemäß müssen Sie auf Ihre Behandlung nicht warten. Hierfür empfiehlt es sich kurz vor der vereinbahrten Uhrzeit bereits in der Praxis zu sein. Gerne können Sie dort Platz nehmen. Die Behandlung dauert ca 40 Minuten jedoch kann diese Zeit auch etwas überschritten werden. Ich empfehle ca. 60 min für Ihre Behandlung einzuplanen.
Wo kann ich parken?
Nutzen Sie gerne den Stellplatz vor der Praxis.
Falls der Parkplatz belegt ist, können Sie gerne kurz auf dem Haltestreifen vor dem Haus warten, bis der Patient vor Ihnen wegfährt.
Wie kann ich mit öffentlichen Verkehrsmitteln kommen?
Von der Haltestelle Albstraße ist es ein 1,1 km Spaziergang zur Praxis. Näher dran ist die Bushaltestelle Tränke (200m).
Wie viele Behandlungen brauche ich?
Das hängt individuell von Ihrem Problem ab. Nach einer ersten Untersuchung kann eine grobe Einschätzung erfolgen.
Welche Beschwerden behandeln Sie?
Grundsätzlich beschäftigt Sich die Osteopathie mit allen Blockaden innerhalb des menschlichen Körpers. Sollten Sie sich nicht sicher sein ob Ihre Beschwerden eine Behandlung benötigen sprechen/schreiben Sie uns im Vorfeld einfach an. Generell kann bei einer Behandlung kein Heilversprechen erfolgen.
Was muss ich zum Termin mitbringen?
Gerne können Sie, Ihr Problem betreffende, Unterlagen mitbringen oder im Vorraus zumailen.
Ansonsten ist es nicht nötig etwas mitzubringen. Möchten Sie gerne auf einer eigenen Unterlage behandelt werden dürfen Sie diese gerne auflegen.
Alter? Werden alle Altersklassen behandelt?
Ja, ich mache keine Einschränkungen das Alter betreffend. Auch Säuglingsbehandlungen führe ich durch. Sollten Sie bedenken haben sprechen/schreiben Sie und vor Terminvereinbahrung an.
Behandeln Sie schwangere?
Ja, schwangere können ganz regulär einen Termin buchen. Sollten Sie nicht auf dem Rücken liegen können sagen Sie zum Behandlungsbeginn einfach bescheid.
Was kostet eine Behandlung?
Die Kosten sind Leistungsabhängig und daher schwer genau voraussagbar. Wir rechnen nach GebüH ab.
Erfahrungsgemäß kommen Rechnungsbeträge von ca 125€ pro Behandlung zustande.
Bekomme ich eine Rechnung?
Selbstverständlich. Diese wird Ihnen nach der Behandlung per E-Mail zugeschickt.
Wie kann ich bezahlen?
Gerne können Sie die Behandlung direkt mit EC/Kreditkarte begleichen.
Erstattet meine Krankenkasse Ihre Rechnung?
Das hängt von Ihrer Krankenkasse ab. Viele gesetzliche Krankenkassen bezuschussen Osteopathie bei entsprechender Ausbildung. Hier ist meist ein Privatrezept notwendig.
Private Krankenkassen oder Zusatzversicherungen bezahlen die Rechnungen wenn Heilpraktikerleistungen im Vertrag eingeschlossen sind.
Bitte Informieren Sie sich vor Termin bei Ihrer Kasse.
Wie kann ich einen Termin buchen?
Die einfachste Variante führt über das Online System Doctena unter dem Reiter Termine. Selbstverständlich können Termine auch per Textnachricht gebucht werden. Hierbei ist jedoch mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen.
Bitte beachte Sie das unsere Zeit am Patienten eine telefonische Terminbuchung nicht zulässt.
Wie sage ich einen Termin ab?
Online gebuchte Termine können über die Bestätigungsemail abgesagt werden. Alle anderen Termine könne via Textnachricht oder Telefon (Mailbox) abgesagt werden. Bitte beachten Sie, dass wir nicht 24h vorher abgesagte Termine voll berechnen müssen.
Ich steh im Stau oder verspäte mich. Was soll ich tun?
Bitte melden Sie sich schnellstmöglich per Telefon (Mailbox) oder Textnachricht damit wir eine individuelle Lösung finden können.
Welche Ausbildung haben Sie?
Ich habe ein 5-jähriges Vollzeitstudium mit ca 6000h in Osteopathie absolviert und bin Heilpraktiker. Dieser Weg erfüllt in aller Regel die Vorraussetzung für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse.
